Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen oder auch ggfs. mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der Koordinator hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bauvorhaben, der Bauablauf und spätere Arbeiten zu jeder Zeit sicher für die Beschäftigten ausgeführt werden.
Dazu wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten beinhaltet.